Deurowood REACH Newsletter 1

Achtung: Beachten Sie bitte auch die aktuellen Informationen aus unserem
Deurowood REACH Newsletter 2

Am 1. Juni 2007 ist die neue europäische Chemikalienverordnung REACH (VO 1907/2006) in Kraft getreten. Um eine reibungslose Umsetzung der Verordnung in der Wertschöpfungskette zwischen Lieferanten, Deurowood und unseren Kunden zu gewährleisten, begann Deurowood 2005 sich mit dem Thema auseinander zu setzen.

Zur Sicherung der Übergangsfristen für die spätere Registrierung werden wir die Vorregistrierung aller in unseren Produkten enthaltenen Stoffe bis 30. November 2008 durch unsere Lieferanten sicherstellen bzw. werden diese selbst vorregistrieren lassen. Damit können wir gewährleisten, dass mindestens bis zum Jahr 2010 keinerlei Veränderungen bei unseren Produkten notwendig sind, die aus der REACH-Verordnung resultieren.

Wir wurden schon mehrfach um eine Bestätigung gebeten, dass unsere Produkte der neuen Verordnung entsprechen, und dass diese weiterhin lieferbar sind. Erst am 31. Mai 2018 enden alle Übergangsfristen. Dann wird es am Markt nur noch nach REACH registrierte Produktbestandteile geben.

Eine Änderung der bestehenden Sicherheitsdatenblätter (SDB) nur aufgrund der formal geänderten Vorgaben in REACH ist nicht erforderlich. Es dürfen die existierenden SDB, die den Bestimmungen der RL 91/155 entsprechen, auch nach dem 01.06.2007 von Ihnen weiter verwendet werden. Bei neu zu erstellenden SDB werden die Kapitel 2 und 3 gemäß der Verordnung in umgekehrter Reihenfolge angeführt. Wenn uns neue Risikomanagementmaßnahmen bekannt werden, werden bestehende SDB ebenfalls geändert.

Deurowood arbeitet an einer effektiven und effizienten Umsetzung von REACH. In Bezug auf unsere Kunden und Lieferanten verstehen wir die Umsetzung als Erweiterung unserer Serviceleistung. Darum haben wir für Fragen REACH@deurowood.at eingerichtet. Über zukünftige Änderungen und Entwicklungen werden wir unsere Geschäftspartner weiterhin durch den Deurowood REACH Newsletter informieren.


REACH – eine Herausforderung für Sie und uns

Das europäische Chemikalienrecht wird mit dem Inkrafttreten der so genannten „REACH-Verordnung“ R(EC) 1907/2006 vom 30.12.2006 grundlegend umgestaltet. Von dieser Umgestaltung werden nicht nur Unternehmen der chemischen Industrie sondern als Anwender von Stoffen nahezu alle Wirtschaftssektoren betroffen sein. Die Abkürzung REACH steht zwar für „Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien“, doch dieses Akronym für das neue Regelwerk ist irreführend, dieses betrifft den Umgang mit allen Stoffen in der gesamten Wertschöpfungskette. Dabei macht es keinen Unterschied, ob diese Stoffe chemische Stoffe, Metalle, Kunststoffe beziehungsweise Naturstoffe sind oder ob diese Stoffe als solche, als Zubereitungen (z.B. Lacke, Reinigungsmittel, Kosmetika,…) oder in Erzeugnissen (z.B. Fahrzeuge, Bekleidung, Maschinen, Möbel,…) verwendet werden. REACH trifft daher neben Großbetrieben der chemischen Industrie auch viele Klein- und Mittelbetriebe, die Chemikalien einsetzen.

Registrierung
Die Registrierung bedeutet, dass alle Stoffe, die in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden, auf elektronischem Weg an eine zentrale Agentur (Sitz in Helsinki) gemeldet werden müssen.

Die Registrierpflicht betrifft jeden Hersteller von Stoffen und Zwischenprodukten und jeden Importeur (aus dem EU-Ausland) eines Stoffes (auch in einer Zubereitung) ab einer Jahrestonne; auch Stoffe in Erzeugnissen sind zu registrieren, wenn sie beabsichtigt freigesetzt werden (z.B. Farbstoffe in einer Tintenpatrone) - diese Registrierung ist also auch verwendungsbezogen.

Sie erfordert die Ermittlung von Daten zu den Eigenschaften eines Stoffes und die Bewertung des Risikos bei jeder Verwendung - dafür ist eine intensive Kommunikation zwischen Lieferanten (Hersteller, Importeur) und Kunden (Formulierer, gewerbliche Endanwender, Hersteller von Erzeugnissen) entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis hin zum Abfall notwendig.

Diese Registrierung erstreckt sich in drei mengenabhängigen Phasen über mehr als ein Jahrzehnt; allerdings können diese Übergangsfristen nur in Anspruch genommen werden, wenn eine so genannte Vorregistrierung durchgeführt wird.

Evaluierung
Die bei der Registrierung gemeldeten Daten werden je nach Jahresmenge oder Stoffeigenschaften einer behördlichen Bewertung (Evaluierung) unterzogen, dabei überprüft die Behörde die Richtigkeit der Daten und die vorgeschlagenen Maßnahmen, die die sichere Verwendung des Stoffes bei jeder Anwendung gewährleisten sollen.

Im Rahmen dieser Bewertung können die Durchführung zusätzlicher Tests und die Verbesserung der Risikomanagementmaßnahmen bei Herstellung oder Verwendung eingefordert werden.

Autorisierung
Zusätzlich zur Registrierung ist für besonders besorgniserregende Stoffe ein Zulassungsverfahren, die Autorisierung, vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass Stoffe mit hohem Gefahrenpotential (für Mensch und/oder Umwelt) nur unter strenger Kontrolle verwendet oder durch Alternativen ersetzt werden.

Potentielle Kandidaten für eine Autorisierung sind die so genannten CMR-Stoffe (kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) oder solche, die aufgrund schlechter Abbaubarkeit und hohen Anreicherbarkeit bzw. auch Giftigkeit zu großen Problemen in der Umwelt führen können (sog. PBT- und vPvB-Stoffe).

Für die Autorisierung ist die Prüfung möglicher Alternativen vorgesehen sowie gegebenenfalls die Analyse der sozio-ökonomischen Bedeutung dieser Stoffe bei ihrer Verwendung. Bestehende Stoffverbote bzw. Verwendungsbeschränkungen werden in REACH überführt und können auch weiter ausgedehnt werden.

Kommunikation
Als das zentrale Kommunikationsinstrument über die gesamte Lieferkette vom Hersteller bis zum gewerblichen Endanwender ist wie schon im bestehenden Recht das Sicherheitsdatenblatt vorgesehen. Dieses gewinnt durch REACH an Bedeutung und wird um die Ergebnisse der Sicherheitsbewertung erweitert werden; darüber hinaus kann auch für ungefährliche Stoffe (und Zubereitungen) eine Informationsweitergabe nach REACH notwendig werden. Zusätzlich wird durch die von der zentralen Agentur einzurichtenden Datenbanken eine Transparenz für die Öffentlichkeit geschaffen.

REACH & Deurowood
Wir nehmen die Herausforderung an und bleiben am Ball: bis Herbst 2007 baut Deurowood seine Kompetenz durch Absolvierung der zertifizierten Ausbildung zum „REACH-Multiplikator“[1] aus, um Deurowood und seine Partner in der Lieferkette sicher durch die Unwägbarkeiten des neuen Chemikalienmanagements zu führen.



[1] veranstaltet durch WKÖ, FCIÖ und die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft

Deurowood Produktions GmbH
deurowood@deurowood.at
www.deurowood.at