|
Deurowood REACH Newsletter 2 Am 1. Juni 2008 hat ein weiteres wichtiges Kapitel von REACH begonnen: die Vorregistrierung. Bis 30. November 2008 müssen alle registrierpflichtigen chemischen Substanzen (d.h. Stoffe im Sinne von REACH) vorregistriert werden. Diese Vorregistrierung ist Vorbedingung für die Nutzung der Übergangsfristen bis zur endgültigen Registrierung der Stoffe. Deurowood wird die Vorregistrierung aller in unseren Produkten enthaltenen Stoffe durch unsere Lieferanten sicherstellen bzw. wird diese sowie alle selbst hergestellten oder direkt importierten Stoffe selbst vorregistrieren. Damit können wir gewährleisten, dass mindestens bis zum Jahr 2013, bei kleineren Produktionsvolumen teilweise bis 2018, keinerlei Veränderungen an unseren Produkten notwendig sind, die aus der REACH-Verordnung resultieren. Wir werden öfters um eine Bestätigung gebeten, dass unsere Produkte der neuen Verordnung entsprechen, und dass diese weiterhin lieferbar sind. Aufgrund der obigen Sachlage besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Anlass, unsere Produktpalette zu verändern. Mit der Registrierung müssen Informationen über Exposition und Risiken bei der Verwendung unserer Additive ausgetauscht und gegebenenfalls an die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) gemeldet werden. Zum gegebenen Zeitpunkt werden wir daher eventuell nochmals mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um die Verwendungen unserer Produkte abzufragen, die für die Erstellung von Expositionsszenarien benötigt werden. Bei der Umsetzung von REACH sind wir Ihr verlässlicher und kompetenter Partner - als Teil unserer Serviceleistung für Sie als unseren Kunden. Fragen zu REACH können Sie jederzeit an REACH@deurowood.at richten. Über zukünftige Änderungen und Entwicklungen werden wir unsere Geschäftspartner weiterhin durch den Deurowood REACH Newsletter informieren.
Ihr weitere Informationen im Deurowood REACH Newsletter 1 |
|